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   OLG Frankfurt, 06.01.2021 - 3 U 237/20   

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https://dejure.org/2021,66204
OLG Frankfurt, 06.01.2021 - 3 U 237/20 (https://dejure.org/2021,66204)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.01.2021 - 3 U 237/20 (https://dejure.org/2021,66204)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. Januar 2021 - 3 U 237/20 (https://dejure.org/2021,66204)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hessen

    Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag zum Zwecke der Finanzierung eines Neuwagenkaufs

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 09.04.2019 - XI ZR 511/18

    Widerrufsbelehrung mit einem inhaltlich nicht ordnungsgemäßen Zusatz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.01.2021 - 3 U 237/20
    Denn eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung wird nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht dadurch undeutlich, dass die Vertragsunterlagen an anderer, drucktechnisch nicht hervorgehobener Stelle einen inhaltlich nicht ordnungsgemäßen Zusatz enthalten (BGH, Urteil vom 10.10.2017, Az. XI ZR 443/16, Leitsatz und Rn. 25, zitiert nach juris; BGH, Beschluss vom 02.04.2019, Az. XI ZR 463/18, zitiert nach juris; BGH, Beschluss vom 09.04.2019, Az. XI ZR 511/18, zitiert nach juris).

    Eine unwirksame AGB-Regelung zu einer Beschränkung der Aufrechnungsbefugnis, die in den Darlehensvertrag einbezogen wurde, wirkt sich auf die Ordnungsmäßigkeit der Widerrufsbelehrung nicht aus (BGH Beschluss vom 9.4.2019 - XI ZR 511/18 - beck-online).

  • BGH, 05.11.2019 - XI ZR 650/18

    Widerrufsinformationen in mit Kfz-Kaufverträgen verbundenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.01.2021 - 3 U 237/20
    Aus den von der Berufung zitierten Entscheidungen des BGH zu den Az. XI ZR 650/18 und XI ZR 198/19 ergibt sich nichts Anderes.

    bb) Die Information über den Verzugszinssatz und die Art und Weise seiner etwaigen Anpassung nach Art. 247 § 3 Abs. 1 Nr. 11 EGBGB erfordert nicht die Angabe des zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden konkreten Prozentsatzes (BGH Urt. v. 5.11.2019 - XI ZR 650/18, BeckRS 2019, 30577, beck-online).

  • BGH, 27.10.2020 - XI ZR 498/19

    Autokreditwiderruf mittels Widerrufsjoker

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.01.2021 - 3 U 237/20
    3) Die in diesem Zusammenhang seitens der Berufung aufgeworfene Frage, ob der deutsche Musterschutz europarechtskonform ist, hat der BGH, wie die Klägerin selbst referiert hat, bejaht (Urteil vom 27.10.2020, Az. XI ZR 498/19) und ein Erfordernis einer Vorlage an den EuGH verneint.

    (1) Die Gesetzlichkeitsfiktion soll nach der Rechtsprechung des BGH nur eintreten, wenn der Darlehensgeber das Muster richtig ausfüllt und wie für den betreffenden Vertrag vorgegeben verwendet (BGH Urt. v. 27.10.2020 - XI ZR 498/19, BeckRS 2020, 32256 Rn. 19, beck-online).

  • OLG Stuttgart, 26.11.2019 - 6 U 50/19

    Pflichtangaben bei einem Verbraucherdarlehnsvertrag fpr eine Kfz-Finanzierung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.01.2021 - 3 U 237/20
    Maßgeblich für die im Rahmen des Art. 247 § 6 Abs. 1 Nr. 3 EGBGB zu machende Angabe ist die Aufsicht im Sinne des § 6 KWG, die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht liegt (OLG Stuttgart Urt. v. 26.11.2019 - 6 U 50/19, BeckRS 2019, 29843 Rn. 31, 32, beck-online).
  • BGH, 20.03.2018 - XI ZR 309/16

    Unwirksame Klausel zur Aufrechnung durch Bankkunden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.01.2021 - 3 U 237/20
    c) Auch das nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 20.03.2018, Az. XI ZR 309/16, Rn. 19, zitiert nach juris) möglicherweise unwirksame Aufrechnungsverbot gemäß Ziff. 14 des Darlehensvertrages steht einer inhaltlich hinreichend deutlichen Belehrung nicht entgegen.
  • BGH, 11.02.2020 - XI ZR 648/18

    Widerruf der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.01.2021 - 3 U 237/20
    ee) Die seitens der Beklagten erteilten Hinweise zum Ombudsmannverfahren entsprechen denjenigen, welche auch der Entscheidung des BGH vom 11.2.2020, Az. XI ZR 648/18, zugrunde lagen; sie sind unbeanstandet geblieben.
  • BGH, 05.11.2019 - XI ZR 11/19

    Widerrufsinformationen in mit Kfz-Kaufverträgen verbundenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.01.2021 - 3 U 237/20
    Vor diesem Hintergrund bedarf es nicht der Darstellung einer finanzmathematischen Berechnungsformel (BGH, Urteil vom 05. November 2019 - XI ZR 11/19 -, Rn. 41, juris).
  • BGH, 02.04.2019 - XI ZR 463/18

    Unzulässige Aufrechnungsbeschränkung in AGB hat keine Auswirkung auf Wirksamkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.01.2021 - 3 U 237/20
    Denn eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung wird nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht dadurch undeutlich, dass die Vertragsunterlagen an anderer, drucktechnisch nicht hervorgehobener Stelle einen inhaltlich nicht ordnungsgemäßen Zusatz enthalten (BGH, Urteil vom 10.10.2017, Az. XI ZR 443/16, Leitsatz und Rn. 25, zitiert nach juris; BGH, Beschluss vom 02.04.2019, Az. XI ZR 463/18, zitiert nach juris; BGH, Beschluss vom 09.04.2019, Az. XI ZR 511/18, zitiert nach juris).
  • BGH, 31.03.2020 - XI ZR 198/19

    EuGH-Rechtsprechung zur Kaskadenverweisung ist für das deutsche Recht nicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.01.2021 - 3 U 237/20
    Aus den von der Berufung zitierten Entscheidungen des BGH zu den Az. XI ZR 650/18 und XI ZR 198/19 ergibt sich nichts Anderes.
  • BGH, 10.10.2017 - XI ZR 443/16

    Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Wirksamkeit einer formal und inhaltlich

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.01.2021 - 3 U 237/20
    Denn eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung wird nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht dadurch undeutlich, dass die Vertragsunterlagen an anderer, drucktechnisch nicht hervorgehobener Stelle einen inhaltlich nicht ordnungsgemäßen Zusatz enthalten (BGH, Urteil vom 10.10.2017, Az. XI ZR 443/16, Leitsatz und Rn. 25, zitiert nach juris; BGH, Beschluss vom 02.04.2019, Az. XI ZR 463/18, zitiert nach juris; BGH, Beschluss vom 09.04.2019, Az. XI ZR 511/18, zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 13.09.2021 - 23 U 44/19

    Widerruf eines Verbraucherkreditvertrages zur Anschaffung eines Kfz

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht in Ansehung der beklagtenseits zitierten aktuellen Rechtsprechung des hiesigen 3. Zivilsenats (Beschl. v. 16.12.2020 u. 06.01.2021 - 3 U 237/20 - [Anlage B1, Anlagenband]).
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